Verkaufs- und Lieferbedingungen
1.Geltung der Bedingungen:
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung
gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.
2.Angebot und Vertragsschluss:
Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Die Verkaufsangestellten des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
3.Preise:
Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ohne Verpackung, Fracht, Versicherung, Installationen und sonstige Versandspesen.
4.Liefer- und Leistungszeit:
Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt. Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von ½% für jeden Tag des Verzugs, jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit des Verkäufers. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
5.Gewährleistung und Garantie:
Die Gewährleistungsfrist bei Fabrikneuen und ungebrauchten Maschinen beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Der Käufer muss der Kundendienstabteilung des Verkäufers Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes, schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Im Falle der Mangelhaftigkeit der Kaufsache kann der Käufer nach seiner Wahl Ersatzlieferung oder Beseitigung des Mangels verlangen. Bei der Ersatzlieferung ist der Käufer verpflichtet, die Kaufsache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 BGB zurückzugewähren und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen und Abnutzung, Verschlechterung oder sonstige Unmöglichkeit der Herausgabe zu leisten. Bei der Mängelbeseitigung kann der Verkäufer nach seiner Wahl verlangen, dass: a) das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließender Rücksendung an den Verkäufer geschickt wird oder b) der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereithält und ein Service-Techniker des Verkäufers zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Alle zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten gehen zu lasten des Verkäufers, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen als den Erfüllungsort verbracht wurde. Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist fehl oder verweigert der Verkäufer jegliche Nacherfüllung, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die dem Käufer gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen. Kein Verkauf von Gebrauchtgeräten an Privatpersonen. Ausschließlich an Handel, Gewerbe, oder Export. Bei Gebrauchtgeräten ist jegliche gesetzliche Gewährleitung daher ausgeschlossen. Die Garantie für Gebrauchtgeräte beträgt 6 Monate ab Kaufdatum. Die Garantie deckt Teile für folgende Baugruppen ab: Mechanik, Elektromechanik, Elektronik, Elektrik. Ausgeschlossen sind sämtliche Verbrauchsmaterialien, Verschleißteile, Arbeitslohn, sowie KFZ-und Versandkosten.
6.Eigentumsvorbehalt:
Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit Ihr Wert die Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets für den Verkäufer vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, oder vermischt, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen oder vermischten Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen Gegenständen im Zeitpunkt der Verarbeitung oder Vermischung. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers –insbesondere Zahlungsverzug- ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und dann ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt -soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet- kein Rücktritt vom Vertrage.
7.Zahlung:
Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist. Wenn dem
Verkäufer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, wenn der Käufer insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Der Verkäufer ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Zahlungsbedingungen innerhalb 5 Tagen rein netto Kasse.
8.Haftungsbeschränkung:
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus schuldhafter Pflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
9.Gerichtsstand, Erfüllungsort:
Erfüllungsort ist Gütersloh. Soweit der Käufer Vollkaufmann in Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, ist Gütersloh ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten.
10.Salvatorische Klausel:
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Kreisch Bürotechnik GmbH & Co. KG, Carl-Zeiss-Str. 4, 33334 Gütersloh, Amtsgericht Gütersloh HRA 3744,
Persönlich haftende Gesellschafterin: Kreisch Bürotechnik Verwaltungsgesellschaft mbH, Amtsgericht Gütersloh HRB 2558, Geschäftsführender Gesellschafter: Dirk Kreisch, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: Ust.-Id.-Nr. DE126778433, Steuer-Nr. 351/5746/0483




